Du findest auch, die von den Tarifgemeinschaften ausgehandelten Löhne für Leiharbeiter sind ein Schlag ins Gesicht jedes schaffenden Menschen? Nun, ermöglicht wird das durch einen im Jahr 2000 eingeführten Nebensatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag haben wir uns 2015 dafür eingesetzt, diesen Passus wieder zu streichen und damit das im Gesetz verankerte Anrecht auf gleiche Entlohnung wieder zu erhalten. Gleichzeitig arbeitete die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles eifrig an der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, mit dem Ziel dem überraschenden Missbrauch der Leiharbeit und Werkverträge einzudämmen.
Wir finden: man hätte einfach nur diesen Nebensatz wieder aus dem Gesetz nehmen müssen um zumindest dem Missbrauch der Leiharbeit ein Ende zu setzen und die Möglichkeit einzuräumen, sich das Recht auf gleiche Entlohnung einzuklagen.
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