Ein Austausch und eine Organisierung der Leiharbeiter direkt im Betrieb könnte unmittelbare Erfolgserlebnisse mit sich bringen.
Doch wir Leiharbeiter sind hierzu nicht immer in der Lage. Um an demokratischen Prozessen im Entleihbetrieb teilhaben zu können, ist eine Mindestbeschäftigungszeit im Betrieb nowendig. Um z.B. an der Betriebsratswahl teilnehmen zu dürfen, muss man mindestens drei Monate im Betrieb sein. Erst dann zählt auch die Stimme des Leiharbeiters!
Die kurze Verweildauer und die „Gefahr“, von einem Tag auf den anderen abgemeldet zu werden, macht es einem aber nicht leicht, denn die Angst um den Arbeitsplatz überwiegt in den allermeisten Fällen.
Pro |
Contra |
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- allerbeste Erfolgsaussichten | - Repressionen durch Arbeitgeber wahrscheinlich - geht einher mit gewerkschaftlicher Arbeit |
Betriebsgruppen
Während Betriebsgruppen eher als Grundlage gewerkschaftlicher Vertretung vor Ort im Betrieb dienen, sind Betriebsräte gewerkschaftlich zwar unabhängig, aber von der jeweils zuständigen Gewerkschaft unterstützt und ausgebildet – und in der Praxis leider auch nicht so ganz unabhängig wie behauptet wird.
Starke, aktive Betriebsgruppen erleichtern darüber hinaus die Abwahl von "Luftpumpen" im Gewerkschaftsapparat auf lokaler Ebene und damit ihr Vorankommen in ihren karrieristischen Bestrebungen.
Betriebsrat und Mitbestimmungsrecht
Dem Betriebsrat stehen juristische Möglichkeiten offen, sich gegen den Einsatz von Leiharbeit im Betrieb zur Wehr zu setzen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht hier im §99 im wesentlichen folgende Gründe vor, um die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zu verweigern:
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der Arbeitsplatz wurde vorher nicht intern ausgeschrieben
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die Stelle hätte mit schwerbehinderter Person besetzt werden können
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es liegt die Annahme einer dauerhaften Beschäftigung vor
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im Betrieb sind Teilzeitkräfte oder Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen welche die Stelle gerne besetzen würden
Ihr seht, ein aufgeklärter Betriebsrat kann sehr wohl gegen die Leiharbeit Wirkung erzielen, ob dies immer in deren Interesse ist, bleibt dahingestellt.
Betriebsversammlungen
Die Teilnahme an Betriebsversammlungen ist auch den Leiharbeitern nicht vorenthalten. Nehmt euer Recht wahr, sich auf diesen Versammlungen über aktuelle Entwicklungen im Betrieb zu informieren.
Mit Druck von oben umgehen
In aller Regel erleben diejenigen, die sich im Betrieb gewerkschaftlich oder auch nicht-gewerkschaftlich engagieren, eine Antwort ihres Arbeitgebers in Form von Druck aller Art. Hier müsst Ihr Euch bewusst werden: das kann auch mich treffen!
Auf der anderen Seite muss dieser Weg gegangen werden, um das Mitbestimmungsrecht zukünftig zu einem wirksamen Mittel im Kampf gegen die Leiharbeit nutzen zu können.
Wir können an dieser Stelle nur auf die Gefahren hinweisen und bitten jeden, sich gründlich zu überlegen, in welcher Art und Weise gewerkschaftliche Tätigkeiten im Betrieb wahrgenommen werden können ohne sich und seinen Arbeitsplatz unnötig in Gefahr zu bringen, und empfehlen Leiharbeitern sich im zwar im Betrieb mit anderen zu verknüpfen, den Widerstand aber in der Freizeit außerhalb der Arbeitsräumlichkeiten zu forcieren.
Nebenbei: der Entleiher als direkter Arbeitgeber ist natürlich auch ein Betrieb, nur halten sich dort nur die internen Mitarbeiter auf. In den einen oder anderen Leihfirmen gibt es „Betriebsräte“. Wenn sich die Leiharbeiter untereinander besser kennen würden, wäre es zum Beispiel möglich, mit einer eigenen Betriebsratsliste und vielleicht sogar später im Betriebsrat für einigen Ärger zu sorgen.
Über Erfahrungsberichte, gleich welcher Art zur Arbeit im Betrieb sind wir nicht nur interessiert, sondern würden diese hier mit anderen teilen wollen. Nutzt hierzu entweder unser Kontaktformular oder sendet eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Stand: 26.04.2018 - Änderungen vorbehalten