Mit ein wenig Arbeitsrechtskenntnissen rund um das Thema Leiharbeit lässt sich ein Konflikt mit dem Arbeitgeber nicht selten vor Gericht gewinnen. So können relativ schnell Erfolge erzielt werden - man muss es aber auch wirklich wollen.
Vor Gerichtskosten braucht man sich anfangs keine Sorgen zu machen, denn die erste Instanz auf dem Arbeitsgericht ist quasi frei und es besteht keine Anwaltspflicht. Geht es in Revision, kann es teuer werden, aber mit einer gescheiten Rechtsschutzversicherung und/oder der Gewerkschaft im Rücken lassen sich auch die nächsten Hürden meistern.
Von staatlicher Seite stehen uns diverse Behörden zur Seite, die, um handeln zu können, auf die Hilfe von uns angewiesen sind. Weil deren wenige Augen nicht alles sehen können, sollten wir ihnen dabei behilflich sein, ein schwarzes Schaf nach dem anderen aus dem Verkehr zu ziehen.
Pro |
Contra |
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- keine Kosten in erster Instanz beim Arbeitsgericht - schnelle Erfolge durch Vergleich möglich - langfristige Erfolge durch teuer zu erstreitende Grundsatzurteile möglich |
- Gerichtskosten ab 2. Instanz nicht unerheblich |
Lokalpresse & andere Unterstützer
Ein Gerichtsverfahren mit interessantem Inhalt lockt weitere Mitstreiter an. Richtig angestellt lassen sich so Bündnisse und Solidaritätsaktionen starten, die über das Gerichtsverfahren hinaus ihre Wirkung erzielen. Vertreter von Parteien bspw. sind nicht abgeneigt, Gerichtsverfahren solidarisch beizustehen, wenn es denn zum Parteibuch passt, und etwaige Mandatsträger in den kommunalen Verwaltungsebenen sind in der Lage, entsprechende Anträge zu stellen oder sich an Kundgebungen und Demonstrationen zu beteiligen.
Die Lokalpresse berichtet mitunter von regionalen Verhandlungen, wenn Du sie vorher informierst und mittels Pressemitteilung die Situation darstellst. Dadurch kann eine Berichterstattung in deinem Interesse sein und weitere - noch passive - Betroffene zum Handeln bewegen. So lernst Du vielleicht Leiharbeitsgegner in deiner Umgebung kennen und Ihr legt gemeinsam den Grundstein für regelmäßige Treffen, vielleicht in Form eines Stammtisch?
Warum klagen?
Wir brauchen hier niemanden etwas vorzumachen: Leiharbeitsfirmen vergessen spätestens mit dem Beenden des Arbeitsverhältnisses ihre guten Manieren und als Arbeitnehmer hat man sich gegen einen "starken Gegner" zu behaupten. Klassiker dürfte das Arbeitszeitkonto sein. Hier sind Konflikte vorprogrammiert, wobei diverse Landesarbeitsgerichte auf der Seite der Arbeitnehmer stehen - das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgericht steht noch aus.
Verzichtet man hingegen auf eine juristische Auseinandersetzung, verzichtest man ebenso auf das zustehende Recht und nicht selten auf eine Menge Geld. Wie gesagt: es gibt nichts zu verlieren.
Das Arbeitsamt, dein Freund und Helfer?
Die Agenturen für Arbeit sind der verlängerte Arm der Bundesagentur für Arbeit. Ihr Aufgabenbereich umfasst unter anderem die Erteilung und Überprüfung der „Verleihlizenzen“. Wegen ihrer personellen Unterbesetzung sind sie auf unsere Hinweise angewiesen, um unsachgemäße Prozesse in Leiharbeitsfirmen überprüfen und im besten Falle eingreifen zu können. Welches der drei Regionalagenturen zuständig ist – ausschlaggebend ist der Firmensitz der Leiharbeitsfirma – erfährst Du hier.
Der Zoll hingegen ist zuständig, wenn die Leiharbeit illegal genutzt wird, z.B. im Bauhauptgewerke oder wenn keine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Hohe Bußgelder sind die Folge, aber auch bei Falschmeldungen können empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Weitere Informationen hier.
Stand: 29.04.2018 - Änderungen vorbehalten