Du findest auch, die von den Tarifgemeinschaften ausgehandelten Löhne für Leiharbeiter sind ein Schlag ins Gesicht jedes schaffenden Menschen? Nun, ermöglicht wird das durch einen im Jahr 2000 eingeführten Nebensatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag haben wir uns 2015 dafür eingesetzt, diesen Passus wieder zu streichen und damit das im Gesetz verankerte Anrecht auf gleiche Entlohnung wieder zu erhalten. Gleichzeitig arbeitete die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles eifrig an der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, mit dem Ziel dem überraschenden Missbrauch der Leiharbeit und Werkverträge einzudämmen.
Wir finden: man hätte einfach nur diesen Nebensatz wieder aus dem Gesetz nehmen müssen um zumindest dem Missbrauch der Leiharbeit ein Ende zu setzen und die Möglichkeit einzuräumen, sich das Recht auf gleiche Entlohnung einzuklagen.
Einreichung im Petitionsauschuss
Am 22.02.2015 wurde das Anliegen via Online-Formular des Petitionsauschuss des Deutschen Bundestag mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Der Bundestag möge beschließen, den §3, Satz 3 AÜG dahingehend abzuändern, eine missbräuchliche Verwendung von Tarifverträgen auszuschließen.
Eingangsbestätigung = Ablehnungsempfehlung
Die erste Ablehnung ließ nicht lange auf sich warten, gleichzeit teilte man mit dass eine Umsetzung des Anliegen aufgrund "gegenwärtiger Handlungsprioritäten" wenig erfolgreich erscheint und deshalb dem Ausschuss empfohlen wird das Petitionsverfahren einzustellen sollte kein Einspruch erfolgen.
Einspruch Ablehnung
Gegen diese Ablehnung wurde am 18.04.2015 selbstverständlich Einspruch beim Petitionsauschuss eingelegt, diesem wurde auch stattgegeben und eine Stellungnahme des Bundesarbeitsministerium wird eingefordert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 09.04.15 bescheinigten sie mir folgendes:
„Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf folgende Erwägungen:
Es ist nicht beabsichtigt, die Tarifautonomie einzuschränken. Gerade die Vereinbarung von Tarifvertrags-Parteien schliesst einen Rechtsbruch aus.“
Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit fand bis heute keine zufriedenstellende Anwendung im deutschen Recht. Sieben Jahre sind seither vergangen ohne dass die Bundesregierung aktiv wurde. Im Gegenteil, die gegenwärtige Ministerin und ihr kürzlich eingebrachter Gesetzesentwurf „zur Stärkung der Tarifautonomie“ fördert weiterhin die zukünftige Ausbeutung von Arbeitskräften aller Art – nicht nur jene von Leiharbeitern.
Die im Jahre 2002 unter Wirtschaftsminister Clement vorgenommene Änderung des §3(3) ÄUG leistete den Startschuss für ein seit über ein Jahrzehnt andauerndes, staatlich gefördertes Lohndumping.
Zerstörte Existenzen, zerrüttete Familien, unzählige Menschen die nicht in der Lage sind eine Familienplanung vorzunehmen, drohende Altersarmut aufgrund fehlender finanzieller Mittel private Altersvorsorge betreiben zu können sind nur wenige Folgen.
Die zu erwartende Steigerung der Armut von Vollzeitbeschäftigten bis in die Altersarmut hinein kann nicht im Sinne einer Regierung sein die unter Eid schwur, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Im Gegenteil – die aktuellen Bestrebungen der Regierungen stellen einen verfassungswidrigen Angriff auf die Tarifautonomie dar, hier besteht tatsächlich eine Handlungspriorität!
Ich bitte den Petitionsausschuss daher die Entscheidung zur Ablehnung nochmals gründlich zu überdenken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Alexander Schalber
20.05.2015 - Die Petition geht in die Prüfung
Antwort BMAS & Einstellung des Verfahren durch den Petitionsauschuss
Dem Petitionsausschuss lag nun eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - kurz BMAS - vom 22.07.2015 vor.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag natürlich ab, hebt aber am Ende ihrer Stellungnahme noch einmal die tragende Rolle der Arbeitsämter und Jobcenter in die Vermittlung der Leiharbeit hervor. Das Resultat der im Schreiben genannten Regierungsbemühen ist hinlänglich bekannt.
Aufgrund der Antwort des BMAS erfolgte dann am 11.09.2015 die Einstellung des Petitionsverfahrens.
Fazit
Wir haben eine Ausfertigung des Briefkopf mit dem G7-Logo dessen Entwicklung lapidare 80.000€ kostete, das ist doch immerhin etwas...
Einen Versuch war es wert, Erfolgsaussichten hatten wir ohnehin keine großen. Aber was wir nun haben ist eine schriftliche Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums mit unserer Meinung nach brisanten Inhalt. Wir werden auch zukünftig durch Petitionen in Erscheinung treten!